Informationen zu kostenfreien Pflegehilfsmitteln

Haben Sie einen Pflegegrad oder pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad in häuslicher Umgebung?

Sie haben einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,– € im Monat.

Die gesetzliche Grundlage dafür lautet § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB IX.

Um Anspruch auf ein Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Mundschutz und Desinfektionsmittel zu erhalten, müssen Sie lediglich drei Bedingungen erfüllen:


  • Sie müssen einem Pflegegrad zugeordnet sein
  • Sie leben zu Hause, in einer Einrichtung für betreutes Wohnen oder in einer Wohngemeinschaft
  • Sie werden von mindestens einem Angehörigen gepflegt

Ihre Vorteile

  • Kostenloser Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert bis zu 40,– € pro Monat
  • Stellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel individuell zusammen
  • Monatliche Lieferung gratis zu Ihnen nach Hause
  • Sparen Sie mit der Pflegebox Plus doppelt über die gesamte Laufzeit
  • Beim Überschreiten des Betrages von 40,– € können Sie die Differenz auch gerne privat bezahlen

  1. 1. Antrag ausfüllen

    Senden Sie uns den unterschriebenen Antrag im frankierten Rückumschlag zu. Wir reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein.

  2. 2. Paket auswählen

    Sobald wir die Genehmigung Ihrer Pflegekasse vorliegen haben, können Sie Ihre gewünschten Produkte Wert von max 40,€ auswählen.

  3. 3. Paket erhalten

    Wir stimmen einen Termin für die Lieferung mit Ihnen ab. Sie erhalten Ihre Hilfsmittel kostenlos zu Ihnen nach Hause.

Kontakt

Filiale & Firmenzentrale

Mitschke Sanitätshaus GmbH
Werner-von-Siemens-Straße 6
33334 Gütersloh
Tel. 05241 4001-0
info@mitschke24.de
www.mitschke24.de